III - KULTUR

1. Das Kulturschaffen

1.1. Individuellem oder kollektivem, kulturellem oder künstlerischem Schaffen gebührt jeder nur erdenkliche Beistand. Die Künstler sollen ein Recht auf ein Sozialeinkommen haben, falls sie es benötigen.Die Urheberrechte in Literatur und Kunst im allgemeinen werden respektiert. Ebenso werden alle Ausformungen der Volkskultur gefördert. Es muß jedoch ein hohes Maß an Sorgfalt walten, daß sie autonom bleibt, um jede Form „offizieller” Kultur zu vermeiden.

1.2. Da die Menschen ein Anrecht auf Glück und Annehmlichkeiten haben, dem in diesem Zusammenhang indirekt entgegengekommen wird, sollten alle Chancen zum Genusse, zur Unterhaltung, zur individuellen wie kollektiven Erbauung gefördert werden. Volksfeste und Feiern mögen etwa angeregt und vervielfacht werden.

2. Die Erziehung

Wie bereits erwähnt, hat die Schule nur teilweise produktive Ziele (wie Berufsausbildung etc.) . Sie soll vor allem Freiraum für kulturelles Schaffen sein, ein Forum der Wertediskussion und des Meinungsaustausches, deshalb auch völlig offen für die Gemeinschaft, in der sie sich befindet.

3. Das- kulturelle Erbe

3.1. Die wichtigsten Aufgaben zur Pflege des kulturellen Erbes liegt in den Händen der Gemeinden, vor allem der Städte.

3.2. Wenn es aber ein Gebiet gibt, in dem von einer nationalen Kultur die Rede sein kann, dann ist dies mit Gewissheit Portugal. Unter diesen Umständen halten wir eine gewisse Zahl von öffentlichen Einrichtungen für vertretbar, koordiniert durch ein Bundesinstitut, woraus sie ihr Budget beziehen.

3.3. Dann soll es geben:
- Ein nationales Verwaltungsorgan, welches die Nationalmuseen, die Nationalbibliothek, die Kinothek, die Monumente etc. umfasst, in selbstverwaltetem Betrieb, mit der Aufgabe, die Bereiche zu untergliedern. Werktätige, Nutzvereinigungen und Gemeinden sind beteiligt.
- ein Institut für potugiesische Sprache und Kultur, welches Literaturförderung und Kontaktpflege zu anderen portugiesischsprachigen Völkern betreiben soll.
- ein Institut für portugiesische Sprache und Medien, wie Fernsehen, Kino, Fotographie etc., das sie zu verbreiten und zu popularisieren hilft, um deren zentralistischen Charakter zu entschärfen.

3.4. Was die „gehobenen” Ausdrucksformen kulturellen Schaffens betrifft (Theater, Tanz, Oper, Musik, Zirkus, etc.) , sollten die Regionen verpflichtet sein, öffentliche Gesellschaften und/oder unabhängige Kooperativen zu finanzieren. Das Wandertheater sollte allgemeinübliche Ausdrucksform werden.

4. Informationswesen

4.1. Da die „Information der Massen” eines der entscheidendsten Mittel zur Machterhaltung ist, gilt das Prinzip, die wichtigsten existierenden Schaltstellen zu entflechten, ein Maximum an Initiativen und lokaler Autonomie zu stimulieren, und die höchste berufliche und kulturelle Qualität jener zentralen Stellenzu gewährleisten, die solches unterstützen sollen.

4.2. In diesem Sinne könnten folgende öffentliche Dienstleistungen aufrecht bleiben. Sie werden durch das Bundesbudget finanziert, und derart dem Zugriff ökonomischer Lobbies entzogen:
- Nationaler Rundfunk und Fernsehen mit Monopolcharakter zur kostenlosen Tagesinformation, der ästhetischen, wissenschaftlichen und kulturellen Gestaltung und zur Entspannung.
- Die ANOP (Presseargentur), die kostenlos wichtige Nachrichten für eine breite Skala von Benutzern ausstrahlt (selbstständige Journale, Kulturkooperativen, Basiskollektive etc.).
- Die Nationaldruckerei, um die unerläßlichen technischen Mittel für öffentliche Unternehmungen und Institutionen bereitstellen zu können.

4.3. Die Print-Medien sollten völlig un-offiziell sein und (wie irgendein anderes Unternehmen) als Journalisten- oder Druckerkollektiv in kooperativer und selbstverwalteter Form funktionieren.

4.4. Es soll die Entwicklung gemeinschaftlicher Kommunikationsorgane vorangetrieben werden, seien sie gedruckt (wie Stadtteilzeitungen) seien sie audiovisuell, wie Radios kurzer Reichweite oder Kabelfernsehen, in abgrenzbaren Gebieten, wie sich versteht. Zusammenfassend sollte die Freiheit auf diesem Gebiet mit Selbstverantwortung einhergehen, gespeist durch gemeinschaftliche Umgangsformen.

5. „Assoziativismus”

Allen freien Formen des Zusammenschlusses gebührt allergrößte Liberalität, Anregung und Anerkennung, besonders dem Zusammenschluß Betroffener im wissenschaftlichen, sportlichen und Freizeitbereich - denen auch eine Teilnahme in den politischen Organen freistellt, abgesehen von den Formen der Repräsentanz, die sie sonst für sich als geeignet erwählen.

6. „Kooperativismus”

Die Genossenschaftsstruktur ist eine der Grundsäulen dieses Programms, und deshalb wäre es logisch, daß alle Ausprägungen kooperativen Zusammenschlusses einer Aufwärtsentwicklung unterliegen, wie etwa im produktiven oder Dienstleistungssektor, auf dem Lande, Zusammenschlüsse der Konsumenten, Kredit- und gegenseitige Versicherungsgenossenschaften, Wohn-, Schüler- und Kulturgemeinschaften...